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Unsere ABG

1. Geltungsbereich

Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Köllefornia Dogs - Nastasia Iwanowska Hundebetreuung, Stolbergerstrasse 200 in 50933 Köln– gelten die nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen. Im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.

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2. Vertragsabschluss

Mit der Abgabe des Vertrages bietet der Kunde Köllefornia Dogs den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Köllefornia Dogs zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Unterzeichnung eines Hundebetreuungsvertrages bestätigt der Hundehalter, dass er die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und sich mit diesen einverstanden erklärt. Sollte sich ein Hundehalter mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden erklären, so kann ein Hundebetreuungsvertrag zwischen ihm und Köllefornia Dogs nicht zustande kommen.

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3. Begriffsbestimmungen

 

  1. Hundetagesstätte bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung des Hundehotels verbleibt.

  2. „Köllefornia Dogs“ bedeutet Inhaberin: Nastasia Iwanowska, Stolbergerstrasse 200, 50933 Köln. Tel. 015117834995

 

4. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung des Betreuungsauftrags für Hunde läuft mindestens 4 Monate und auf unbestimmte Zeit. Die Kündigung unterliegt den gesetzlichen Vorgaben (Kündigungsfirst von 1 Monat) und bedarf der Schriftform. Eine Kündigung per WhatsApp oder mündlich ist nicht möglich. Das ändern der Abomodelle beinhaltet eine Frist von 4 Wochen.

 

5. Beratungsgespräch/Buchung

 

  1. Der Hundehalter wird über die Art der Unterbringung, Haltung und Betreuung durch ein Beratungsgespräch eingehend informiert.

  2. Der Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

  3. Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung und Ähnliches sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des zu betreuenden Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet.

  4. Physische und psychische Besonderheiten und Störungen des zu betreuenden Hundes sowie der Verdacht auf aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind dem Köllefornia Dogs vor dem Termin mitzuteilen.

  5. Eventuelles Gefahrenpotential und bisheriges Fehlverhalten des zu betreuenden Hundes und insbesondere durch ihn verursachte Fremdschäden müssen der Betreuung schriftlich mitgeteilt werden. Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des zu betreuenden Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

 

6.    Vor Abschluss eines Vertrages betreffend die Unterbringung und/oder Betreuung eines Hundes wird Köllefornia Dogs eine         Probestunde vereinbaren, in der die Eignung des Hundes für eine Unterbringung und/oder Betreuung durch Köllefornia Dogs geprüft  wird und der Besitzer die Gelegenheit erhält, die Örtlichkeiten, das Personal und die Arbeitsweise von Köllefornia Dogs kennen zu lernen.Die Probestunde findet in Absprache zwischen den Parteien auf dem Gelände von Köllefornia Dogs statt. Besitzer sind während der Probestunde nicht anwesend.

 

7.       Die Durchführung der Probestunde wird mit dem aktuellen Tagessatz abgerechnet.

          Nach Durchführung der Probestunde entscheidet Köllefornia Dogs nach freiem Ermessen, ob  Köllefornia Dogs den Hund zur Unterbringung und/oder Betreuung aufnimmt oder nicht. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht.

 

6. Vertragsinhalt

  • Die Betreuung umfasst die Betreuung des Hundes zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden (Gruppenhaltung) und/oder den Aufenthalt im Haus/ Garten des Betreuers. In diesem Fall: Hundetagesstätte/Betreuungsgelände: Stolbergerstrasse 200, 50933

  • Die Betreuung beinhaltet die Versorgung des Hundes z.B durch Füttern, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

  • Es obliegt Köllefornia Dogs darüber zu entscheiden, ob der Hund in Gruppen oder in Einzelhaltung zu führen ist. Ebenso, ob der Hund in ein Rudel passt und an welchen Tagen er zu erscheinen hat.

  • Köllefornia Dogs hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
     

  • Der Hund wird vom Betreuer unter Beachtung der geltenden Tierschutzbestimmungen betreut.

 

7. Artgerechte Haltung

 

  1. Das Futter, welches der zu betreuende Hund gewohnt ist und eine Maßeinheit, wieviel er täglich bekommt, ist in ausreichender Menge mitzubringen. Im Falle, dass das Futter nicht ausreichend mitgegeben wurde, trägt der Hundehalter die Kosten für neues Futter, evtl. auch für Beschaffung anfallende Reisekosten. Während der Betreuung nicht verbrauchtes Futter wird bei Abholung mitgegeben.

  2. Köllefornia Dogs verpflichtet sich, den zu betreuenden Hund art- und verhaltensgerecht
    zu betreuen und das Tierschutzgesetz sowie das Landeshundegesetz NRW und dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

  3. Während der vereinbarten Betreuungsdauer gewährleistet das Köllefornia Dogs, dem zu betreuenden Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem eingezäunten Betriebsgelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

  4. Köllefornia Dogs ist nicht verpflichtet, während der Betreuungszeit schmutzig gewordene Hunde zu reinigen.

 

8.Krankheiten, Impfungen, Tod

 

  • Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundetagesstätte, dass dieser über einen gültigen, aktuellen Impfschutz verfügt mit folgenden Impfungen:
    *Staupe(S) *Hepatitis(H) *Parvovirose(P) *Parainfluenza/Zwingerhusten(Pi)  *Leptospirose(L)  *Tollwut(T) 
    Alle Impfungen müssen mindestens 2 Wochen alt sein und dürfen höchstens 1 Jahr bzw. 2 o. 3 Jahre bei Tollwut zurückliegen. Gültiger Impfpass ist bei Ankunft des Probetages vorzulegen und wird bei Köllefornia Dogs hinterlegt.

  • Besitzt der zu betreuende Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist Köllefornia Dogs berechtigt, von dem Hundebetreuungsvertrag zurückzutreten.

  • Der Hundehalter versichert mit Abgabe seines Hundes in die Hundebetreuung außerdem, dass der zu betreuende Hund gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für Menschen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 3 Monate eine Wurmkur und Antiparasitikaprophylaxe eingegeben wurde. Dies ist durch eine der folgenden Möglichkeiten zu belegen:

 

    • schriftliche Bestätigung des Tierarztes über die Eingabe mit Datum und Produktname der Präparate

    • Videoaufnahme des Hundehalters von der Eingabe per WhatsApp

    • Die Präparate können nach Absprache Köllefornia Dogs übergeben werden und von diesem dem zu betreuenden Hund eingegeben werden

  • Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung oder über eine Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Evtl. Medikamente mit Medikationsplan und schriftlicher Anweisung der Verabreichung sind zu hinterlegen. Köllefornia Dogs übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt dessen Hundehalter die dadurch entstandenen Kosten, wie medizinische Behandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere, Desinfektion der Räumlichkeiten und des Geländes und Ähnliches. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung kommen. Für diesen Fall wird von Köllefornia Dogs keine Haftung übernommen.

  • Köllefornia Dogs übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung o.Ä. seines Hundes erfolgen sollen. Köllefornia Dogs ist berechtigt einen Tierarzt zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

  • Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall o.Ä. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. Auf Wunsch wird Köllefornia Dogs einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen oder/und den Hund ggf. aufzubewahren. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollem Umfang zu Lasten des Hundehalters.

    9. Läufige Hündin

 

  1. Läufige Hündinnen bzw. Hündinnen die voraussichtlich während der Aufenthaltsdauer läufig werden, können nicht aufgenommen werden, sollten sie es dennoch werden, müssen sie unverzüglich abgeholt werden. Hündinnen können frühestens 6 Wochen nach der letzten Läufigkeit betreut werden.

  2. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundetagesstätte geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, so wird für evtl. auftretende Folgen (z.B. Deckung der Hündin während der Betreuungszeit) keine Haftung übernommen.

  3. Köllefornia Dogs berechnet dem Kunden für während des Aufenthaltes in der Hundetagesstätte eine läufig gewordene Hündin eine zusätzliche Pauschale von 100€ pro Tag.

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10. Haftung

-   Bei Betreuung bleibt der Hundehalter der Eigentümer/ Besitzer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

  • Der Hundehalter versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, sowie alle notwendigen Schutzimpfungen (Grundimmunisierung) erhalten hat.

  • Der Hund wird in Gruppenhaltung betreut und dabei können Auseinandersetzungen zwischen den Hunden vorkommen. Der Betreuer haftet für keinerlei Schäden, die der Hund aufgrund solcher Auseinandersetzungen erleiden könnte.

- Die Haftung bei Erkrankung, Verletzung oder Todesfall des Hundes ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Betreuers begrenzt.

- Der Betreuer haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen des Tierhalters, die während der Zeit der Betreuung mitgegeben werden (Halsband, Leinen, etc.).

- Der Betreuer haftet nicht für Schäden/ Beschmutzungen in der Wohnung des Tierhalters, die vom eigenen Hund verursacht wurden.

  • Falls der Hund bei sorgfältiger Betreuung dennoch entweicht und trotz aller Bemühungen nicht aufgefunden wird, ist eine Haftung des Betreuers ausgeschlossen.

  • Es obliegt Köllefornia Dogs ob läufige Hündinnen, unkastrierte Rüden oder unkastrierte Hündinnen am Tagesbetrieb teilnehmen können.  

  • Köllefornia Dogs übernimmt keine Haftung für die Folgen einer unbeabsichtigten Deckung

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11. Verpflichtungen

-  Der Hundebesitzer verpflichtet sich im Besitz einer ausreichenden Haftpflichtversicherung inklusive Fremdbetreuung zu sein. Während der Betreuungszeit bleibt der Hundehalter/Eigentümer Tierhalter nach § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.

-  Der Hundebesitzer verpflichtet sich den Hund ordnungsgemäß steuerlich angemeldet und den Hund mit einem Chip versehen zu haben.


-Der Hundehalter erklärt sich ausdrücklich, dass er die Risiken einer Auseinandersetzung unter den Hunden kennt, akzeptiert und die eventuell entstehenden Kosten/Folgeschäden einer tierärztlichen Behandlung des eigenes Hundes selbst trägt.

-  Sollte ein Hund entweichen, verpflichtet sich Köllefornia Dogs den Hundebesitzer und alle zu informierenden Stellen unverzüglich zu benachrichtigen.

-  Besteht die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches, so verpflichtet sich der  Hundebesitzer alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.

  - Der Hundebesitzer verpflichtet sich, Köllefornia Dogs über alle den Hund betreffenden und sich veränderten Besonderheiten, wie Verhaltensauffälligkeiten, Sozialverhalten, Krankheiten, Ungezieferbefall oder Läufigkeit zu informieren

  •  Der Hundebesitzer verpflichtet sich Köllefornia Dogs über alle Auflagen durch Behörden zu informieren
    -  Für Schäden, die durch Unterlassen der Auskunftspflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer.

  • Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Notfallkontakt zu nennen, der jederzeit erreicht werden kann. Der Hundehalter bzw. der Notfallkontakt wird unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Er wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Betreuung Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrlose Führung unmöglich macht oder sonstige unerwartete Gründe auftreten, die eine Abholung des zu betreuenden Hundes im Ermessen von Köllefornia Dogs notwendig machen. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass sein Hund durch ihn oder durch den Notfallkontakt innerhalb von 2 Stunden (120min) abgeholt wird.

  • Sollte der zu betreuende Hund vorzeitig abgeholt werden, ist der Hundehalter verpflichtet, den gesamten Preis für den ursprünglich geplanten Aufenthalt und alle damit verbundenen Dienstleistungen zu bezahlen. Er hat keinen Anspruch auf einen Preisnachlass oder eine Erstattung auf den vertraglich vereinbarten Preis.
     

12. Bring- und Abholzeiten

Für die Hundetagesstätte:
Montag bis Freitag
07:00-10:30 Uhr Bringzeit
14:30-19:00 Uhr Abholzeit
Samstage, Sonntage und Feiertage geschlossen

 

Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht.
Der Hund kann nur zwischen 07:00 – 10:30 Uhr gebracht werden.
Die Öffnungszeiten gelten für die Hundehalter

Urlaubszeiten der Betreuung werden 6 Monate vorher auf www.kölleforniadogs.de bekannt gegeben.

Kann der Hundehalter die Abholzeiten nicht einhalten, behält sich Köllefornia Dogs vor den zu betreuenden Hund über Nacht unter zu bringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 8 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten der Notunterbringung sind vom Hundehalter im vollen Umfang zu tragen. Die Preise belaufen sich auf 1€ (netto) pro Minute. Die Leistung wird am Ende des Monats in einem gesonderten Beleg in Rechnung gestellt.

 

Kann der Hundehalter die Bringzeit nicht einhalten, so kann der Hund an dem Tag nicht von Köllefornia Dogs betreut werden und der Tag fällt somit aus.

 

13. Betriebsgelände

 

  1. Der Hundehalter verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im Hof zu betreten.

  2. Für alle Hunde gilt bei Betreten des Betriebsgeländes grundsätzlich Leinenpflicht.

  3. Das betreten des Betriebsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.

  4. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände (Schleuse etc.) ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt.

  5. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

  6. Der Hundehalter bzw. Besucher verpflichtet sich folgende Regeln (Hof- und Schleusenregeln) einzuhalten:

- Wir bitten um Ruhe, kein dauerhaftes Bellen erlaubt

- Es befindet sich immer nur ein Hund-Mensch-Team in der Schleuse

- Auf dem gesamten Gelände gilt Leinenpflicht

- Kein Leinenkontakt zu anderen Tieren und Menschen

- Im Hof und in der Schleuse darf der Hund nicht markieren, sollte dies dennoch passieren, ist das Köllefornia Dogs zu informieren

- Sollte der Hund Kot absetzen, ist dieser zu beseitigen und kann in der Mülltonne entsorgt werden

 

14. Absage

Der Auftrag einer einzelnen Tagesbetreuung ist mindestens 24 Stunden vor Beginn der Betreuung abzusagen, der Auftrag einer Wochenendbetreuung mindestens 48 Stunden vor Beginn der Betreuung. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen steht dem Betreuer das Recht auf eine Ausfallvergütung in Höhe von 100% des Betreuungspreises zu.

 

15. Abrechnung

Die Monatspauschale wird wie im Betreuungsauftrag festgelegt berechnet.
Diese sind regelmässig sofort nach Rechnungseingang zu bezahlen, damit die Platzgarantie aufrecht erhalten bleiben kann.
Köllefornia Dogs erstellt monatlich eine rückwirkende Rechnung über die erbrachte Leistung. Es können Daueraufträge eingeführt werden.
Es erfolgt keine Rückerstattung bei Krankheit und Urlaub des Kunden und des Hundes, an allen gesetzlichen Feiertagen in NRW sowie am 24.12., 25.12, 26.12 und 31.12.
Die Pauschale wird prozentual angepasst allen Abwesenheiten (Krankheit/ Urlaub/Seminare) von Köllefornia Dogs pro Kalenderjahr. In jedem Fall: ersten beiden Januarwochen.Einzeln dazu gebuchte Tage und Betreuungskosten (24h, 48h) werden separat abgerechnet und fliessen nicht mit ins Abo ein. Die gewünschten Leistungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Bei einer verspäteten Zahlung wird eine Mahngebühr von 15€ pro Tag erhoben, bis die Zahlung eingegangen ist. Die Mahngebühren werden als gesonderte Rechnung abgerechnet. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Die Preise können von Köllefornia Dogs geändert werden, wenn der Hundehalter nachträglich Änderungen des Zeitraumes und/oder der Leistungen wünscht und das Köllefornia Dogs dem zustimmt.
 

16. Unmöglichkeiten

Bezogen auf BGB § 313 Störung der Geschäftsgrundlage und § 275 Ausschluss der Leistungspflicht, gelten folgende geschuldeten Leistungen durch Höhere Gewalt als unmöglich und es erfolgt daher keine Rückerstattung:

In Falle einer Epidemie & Pandemie die von der WHO als gesundheitsgefährdenden und gefährlich eingestuft wird und in Folge durch eigene Quarantäne oder staatliche Auflagen die Leistungspflicht nicht erbracht werden kann, schwere Gewitter (Blitz, Donner, Hagel) die angstfördernd für einzelne Hunde sein können (in Absprache mit Besitzern). Köllefornia Dogs behält sich im Falle von Extremwetterlagen ( Hitze, Sturm etc.) die Betreuung zu verkürzen oder im Zweifel zum Wohle der Hunde abzusagen.

 

17. Datenschutz

Alle Angaben vom Hundehalter werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte       weitergegeben.

 

 

18.Foto und Filmaufnahmen

  1. Der Hundehalter erklärt sich hiermit ausdrücklich und unwiderruflich mit der Ablichtung seines Hundes im Zuge der Betreuung durch das Unternehmen für Foto- und Filmaufnahmen einverstanden.
    Der Hundehalter überträgt dem Unternehmen unwiderruflich und ausschließlich die zeitlich und räumlich unbegrenzten Rechte an Foto- und Filmaufnahmen, die im Zuge der Betreuung entstanden sind.

  2. Mit seiner Unterschrift willigt der Hundehalter ein, dass diese Foto- oder Filmaufnahmen für publizistische Zwecke und / oder Werbezwecke verwendet werden dürfen. Die Einwilligung umfasst unwiderruflich das Recht, die Foto- und Filmaufnahmen öffentlich zur Schau zu stellen, insbesondere an die Medien für Pressefotos herauszugeben, zum Download im Internet bereit zu stellen, als Vorlage für Flyer, Plakate, Internetanzeigen, sonstige Werbemittel oder wirtschaftliche Zwecke zu verwerten und zu publizieren.

3. Das Unternehmen ist berechtigt, die vorgenannten Rechte an den Foto- und Filmaufnahmen an Dritte zu übertragen.

4. Nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses ist das Unternehmen weiterhin berechtigt, die zu Werbezwecken oder sonstigen Zwecke erstellten Prospekte, Internetauftritte, Flyer, Plakate und ähnliches, die Foto- oder Filmaufnahmen des Hundes enthalten, uneingeschränkt zu nutzen.

5. Alle in dieser Vereinbarung enthaltenen Einwilligungen und Übertragungen erfolgen unentgeltlich.

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19. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam und undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

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20. Sonstiges

Sonstige Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten. Mit meiner Unterschrift erkennt der Hundehalter sich den Hundebetreuungsvertrag einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Infoblatts an. Für künftige Änderungen im Abo gilt der Vertrag weiter, sofern sich seitens der Hundebetreuung Köllefornia Dogs, des Hundehalter oder des zu betreuenden Hundes nichts geändert hat. Ein neuer Vertrag ist nicht erforderlich.
 

Das Bild zeigt ein Logo mit dem Schriftzug "Köllefornia DOGS". Der Schriftzug "Köllefornia" ist in einer geschwungenen, handschriftlichen Schriftart in Rosa gehalten. Der Buchstabe "ö" hat zwei Punkte, die als Augen dargestellt sind, die dem Buchstaben ein freundliches Gesicht verleihen. Unter "Köllefornia" steht das Wort "DOGS" in einer klaren, serifenlosen Schriftart in einem gedämpften Grünton. Das gesamte Design wirkt modern und freundlich, vermutlich für eine Marke oder ein Unternehmen, das sich mit Hunden beschäftigt.

Tel: 0151-17834995

Stolberger Straße 200, 50933 Köln, Germany

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